Allgemeines
Für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte mit uns gelten nur unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Mit Ausnahme unserer ersten Lieferung erkennt unser Geschäftspartner unsere Geschäftsbedingungen als alleinverbindlich auch dann an, wenn seine Geschäftsbedingungen entgegenstehenden Inhalt haben. Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Rechte unserer Geschäftspartner aus Vereinbarungen mit uns sind nicht übertragbar.
Herkunft
Die von uns gelieferten Diamanten wurden in Übereinstimmung mit den UN-Resolutionen von legitimen Quellen gekauft, die nicht in Geldmittelkonflikten involviert sind. Aufgrund persönlichen Wissens und/oder schriftlichen Garantien seitens der Diamantlieferanten, garantieren wir hiermit, dass die Diamanten konfliktfrei sind.
Preise
Unsere Preisangebote gelten nur bei unverzüglicher Annahme.
Zahlungen haben, falls nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen rein netto zu erfolgen. Skontoabzüge bedürfen unserer Zustimmung.
Auswahlsendungen
Bestellte Auswahlsendungen gelten als zu den Bedingungen der Auswahlrechnung gekauft, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Empfang gemäß unseren Bedingungen an uns zurückgesandt oder uns persönlich zurückgegeben worden sind. Rücksendungen müssen grundsätzlich und ohne Ausnahme so erfolgen, wie die Anlieferung erfolgte. Insbesondere dürfen die Rücksendungen nicht mehr Werte beinhalten als bei der Anlieferung. Abweichungen sind vorher mit uns abzustimmen. Bei Abweichungen im Wert nach oben bzw. in der Versandart geht die Haftung für zufällige Beschädigung, Verlust und/oder Untergang auf den Auswahlnehmer über.
Kommissionssendungen
sind uns jederzeit auf unser Verlangen zurückzusenden. Für unser Eigentum an Kommissionssendungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen über Eigentumsvorbehalt sinngemäß.
Lieferung
Genannte oder vereinbarte Liefertermine sind freibleibend.
Beanstandungen
werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich bei uns vorliegen.
Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderung aus unseren Geschäftsbeziehungen einschließlich Neben- und Folgekosten unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das gesamte vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer darf unser Eigentum nicht verpfänden oder zur Sicherheit übertragen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Unsere Ware und Eigentum darf nur mit dem Käufer gehörenden Materialien verarbeitet und verbunden werden. Für den Fall einer solchen Verarbeitung überträgt der Käufer als Verarbeiter schon jetzt das Eigentum an dem neu geschaffenen Gegenstand an uns und verwahrt unentgeltlich denselben für uns als unser Sicherungseigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware bzw. den hieraus hergestellten Gegenstand in ordnungsgemäßem Geschäftsablauf zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf gegen die Dritten entstehenden Forderungen werden sicherheitshalber an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Käufer ist, solange er uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ermächtigt, die Forderungen für uns einzuziehen, für uns gesondert zu verwahren und an einer unserer umseitig genannten Konten oder an uns unmittelbar zu zahlen. Wir sind jedoch berechtigt, die auf Verlangen zu benennenden Dritten vom Forderungsübergang zu benachrichtigen und ihnen Anweisungen zu erteilen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die gelieferten Waren oder die aus und mit Ihnen hergestellten Gegenstände herauszuverlangen und anderweitig darüber zu verfügen. Die Ausübung dieses Rechts gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist zur sachgemäßen und gesicherten Lagerung der uns gehörenden Ware und zu deren genügenden Versicherung auf seine Kosten verpflichtet.
Gerichtsstand
ist für alle Teile Essen.